Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 sind viele Unternehmen und Organisationen verpflichtet, digitale Dokumente barrierefrei bereitzustellen. Was das konkret bedeutet – und wie ich Sie dabei unterstütze – lesen Sie hier.
Ein PDF gilt dann als barrierefrei, wenn Menschen mit Einschränkungen – etwa mit Sehbehinderung oder der Nutzung eines Screenreaders – den Inhalt vollständig erfassen können. Technisch umfasst das:
BTIV 2.0
WCAG 2.1 (Level AA)
PDF/UA-1
Sie haben ein Dokument – Broschüre, Jahresbericht, Flyer, Formular – das Sie neu barrierefrei gestalten lassen möchten? Ich übernehme Layout und technische Umsetzung aus einer Hand. Der Vorteil: Barrierefreiheit wird von Anfang an mitgedacht, nicht nachträglich aufgeklebt.
Für Agenturen und Unternehmen, die regelmäßig Dokumente produzieren: Ich berate Sie dabei, wie barrierefreie PDFs von Beginn an effizient in Ihren Workflow integriert werden – vom InDesign-Setup bis zur Exportstrategie.
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes anbieten – darunter fallen auch PDF-Dokumente, die als Teil eines kommerziellen Angebots bereitgestellt werden. Wer das noch nicht auf dem Schirm hat, sollte es spätestens jetzt tun.
Sie produzieren Dokumente für Ihre Kunden, haben aber keine PDF-Barrierefreiheit im Haus? Ich arbeite diskret als Subunternehmer – mit oder ohne direkten Kundenkontakt, ganz wie es für Sie passt.
Hier habe ich meine Erfahrung gesammelt: Projekte für das Umweltbundesamt, die Welthungerhilfe, die Bayerische Landeszentrale für politische Bildung und weitere. Ich kenne die besonderen Anforderungen dieser Auftraggeber und die typischen Fallstricke bei komplexen Publikationen.
Das hängt vom Umfang, der Komplexität des Layouts und dem Ausgangszustand des Dokuments ab. Eine einfache Broschüre mit wenigen Seiten ist anders zu kalkulieren als ein 80-seitiger Jahresbericht mit Tabellen und Infografiken. Sprechen Sie mich gern für ein unverbindliches Angebot an.
Automatisierte Tools wie Adobe Acrobats Barrierefreiheitsprüfung oder der PAC-Checker helfen beim Aufdecken von Fehlern – ersetzen aber keine menschliche Prüfung. Ob ein Alternativtext wirklich sinnvoll ist, ob die Lesereihenfolge inhaltlich stimmt oder ob Tabellen korrekt beschriftet sind: Das kann nur ein Mensch beurteilen. Barrierefreiheit, die nur den PAC-Check besteht, hilft niemandem.
Primär in Adobe InDesign mit dem Plugin MadeToTag, das eine professionelle Tag-Erstellung direkt im Layout ermöglicht. Für die Nachbearbeitung und Prüfung nutze ich Adobe Acrobat Pro und PAC 2026.
PDF/UA (ISO 14289) ist ein technischer Standard speziell für barrierefreie PDFs. WCAG 2.1 ist die allgemeinere Web Content Accessibility Guideline, die auch für PDFs angewendet wird – insbesondere bei digitalen Dokumenten im Online-Kontext. Beide Standards überschneiden sich, ergänzen sich aber auch. Ich prüfe nach beiden.
Für ein nachträgliches Tagging eines bestehenden 20-seitigen offenen InDesign-Dokuments rechnen Sie realistisch mit 1–3 Tagen, abhängig von Komplexität. Neugestaltungen sind von der regulären Designzeit abhängig.
Das ist mein Anspruch: Ein barrierefreies PDF soll für Menschen mit Einschränkungen wirklich nutzbar sein – nicht nur formal konform. Das bedeutet verständliche Sprache, durchdachtes Layout und eine Struktur, die auch ohne Sehvermögen Orientierung bietet.
Ich biete keine Massenabfertigung, sondern sorgfältige, handwerklich solide Arbeit an jedem Dokument.
Sie möchten ein bestehendes Dokument barrierefrei machen lassen oder ein neues barrierefrei gestalten?
PDF/UA
Inklusion
Barrierefreie Medien
WCAG
Teilhabe
BTIV
PAC3-Check
MadeToTag
Alt-Text
Artefakt
Tag-Struktur
Accessibility